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ALLGEMEINE VERTRAGSGRUNDLAGEN

(AVG Kommunikationsdesign)
von Robert Friedrich Design zum Abheben

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1. Allgemeines

1.1
Die nachfolgenden AVG gelten für alle Verträge über Kommunikationsdesign-Leistungen zwischen Herrn Robert Friedrich und dem Auftraggeber ausschließlich.
Sie gelten auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten AVG abweichende Bedingungen enthalten.

1.2
Auch gelten die hier aufgeführten AVG, wenn Herr Robert Friedrich in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.

1.3
Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen Herr Robert Friedrich ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. Vertragsgegenstand

Jeder an Herrn Robert Friedrich erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Der Vertrag hat nicht zum Gegenstand die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Arbeiten von Herrn Robert Friedrich. Er beinhaltet auch nicht die Prüfung der kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Arbeiten Herrn Robert Friedrichs. Der Auftraggeber ist für Recherchen selber verantwortlich.

Der Gegenstand des Vertrages richtet sich darüber hinaus nach den Individualvereinbarungen der Parteien. Herr Robert Friedrich schuldet keine Leistungen, die nicht ausdrücklich individuell vereinbart wurden.
Geschuldet ist die Übergabe der Entwürfe in einer Art und Weise, die die Herstellung der sich aus dem Vertrags-/Auftragszweck ergebenden Produkte ermöglicht; die Übergabe sogenannter »offener« Dateien ist grundsätzlich nicht geschuldet.

2.1
Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen, z.B. die sog. Schöpfungshöhe, im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit gelten in einem solchen Fall insbesondere die urhebervertragsrechtlichen Regeln der §§ 31 ff. UrhG; darüber hinaus stehen den Parteien in einem solchen Fall insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.

3. Vergütung

3.1
Sämtliche Leistungen, die Herr Robert Friedrich für den Auftraggeber er bringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

Wünscht der Auftraggeber während oder nach Leistungserbringung durch Herrn Robert Friedrich Sonder- und /oder Mehrleistungen durch Herrn Robert Friedrich, so folgt daraus eine ergänzende Vergütungspflicht.

Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Herr Robert Friedrich eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

3.2
Die Vergütung setzt sich vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen aus einem Entwurfshonorar und – soweit eine Nutzung der Leistungen vertraglich vorgesehen ist – einem Nutzungshonorar zusammen. Das Nutzungshonorar wird nach dem vertraglich vereinbarten Nutzungsumfang bestimmt. Weitergehende Nutzungen müssen ergänzend bezahlt werden. Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen wird die Vergütung des

Entwurfs- und Nutzungshonorars nach dem jeweils aktuellen AGD Vergütungstarif Design berechnet, wie er zwischen der Allianz deutscher Designer (AGD) und der Vereinigung Selbstständige Design-Studios (SDSt) geschlossen wurde. Der AGD Vergütungstarif Design kann jederzeit beim Auftragnehmer angefordert werden.

3.3
Vorschläge des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter oder seine bzw. deren sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

4. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug

4.1
Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des AGD-Tarifvertrages für Design-Leistungen, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

4.2
Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei einer solchen Teilabnahme fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten oder erfordert er vom Kommunikationsdesigner finanzielle Vorleistungen, die 25 % des vereinbarten Honorars übersteigen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.

4.3
Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Mängelansprüche hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.

4.4
Bei Zahlungsverzug kann Herr Robert Friedrich bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a., bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.

5. Nutzungsrechte

5.1
Eine unbefugte Verwertung oder Mitteilung an Dritte außerhalb der vertraglichen Vereinbarung der Parteien ist unzulässig. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Herrn Robert Friedrich weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder an Dritte weitergegeben werden. Jede auch nur teilweise Nachahmung eines rechtlich geschützten Entwurfs oder einer rechtlich geschützten Reinzeichnung ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Ziffer 5.1 berechtigt Herrn Robert Friedrich, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu verlangen.

5.2
Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) hinaus ist in jedem Fall durch ein Nutzungshonorar gesondert zu vergüten. Sie ist bei rechtlich geschützten Leistungen nicht gestattet und berechtigt Herrn Robert Friedrich neben der Forderung eines ergänzenden Nutzungshonorars zur Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen.

Sämtliche Entwürfe, Reinzeichnungen, Konzeptionen und sonstige Leistungen von Herrn Robert Friedrich werden dem Auftraggeber im Sinne des § 18 Abs.1 UWG anvertraut.

5.3
Herr Robert Friedrich räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird im Zweifel jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt.

5.4
Jede Übertragung oder Teilübertragung von Nutzungsrechten und jede Einräumung von Unterlizenzen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Herrn Robert Friedrich.

5.5
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.

5.6
Geschützte Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Herrn Robert Friedrich weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden.

5.7
Vorschläge des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter oder seine bzw. deren sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

6. Namensnennungspflicht

Herr Robert Friedrich ist auf oder in unmittelbarer Nähe zu den Vervielfältigungsstücken und /oder in unmittelbarem Zusammenhang mit der öffentlichen Wiedergabe seiner Leistungen namentlich zu nennen, soweit eine Nennung nicht gänzlich branchenunüblich ist.
Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Herrn Robert Friedrich, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der vereinbarten Vergütung neben dieser zu verlangen.

7. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

7.1
Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von abnahmefähigen Entwürfen, Reinzeichnungen, Konzeptionen, das Manuskriptstudium, die Drucküberwachung oder zusätzliche Korrekturläufe werden nach dem Zeitaufwand entsprechend AGD Vergütungstarif Design in der jeweils aktuellen Fassung gesondert berechnet.

7.2
Herr Robert Friedrich ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Herrn Robert Friedrich entsprechende Vollmacht zu erteilen.

7.3
Soweit im Einzelfall nach vorheriger Abstimmung Verträge über notwendige Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Herrn Robert Friedrich abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, Herrn Robert Friedrich im Innenverhältnis von sämtlichen Vergütungsansprüchen freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Herr Robert Friedrich ist in Abweichung zu Ziffer 4.1 berechtigt, diese Kosten in Rechnung zu stellen, sobald sie von dem Dritten in Rechnung gestellt werden.

7.4
Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle´Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc. sind nach vorheriger Abstimmung vom Auftraggeber zu erstatten.

7.5
Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.


8. Eigentum an Entwürfen und Daten

8.1
An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen.

8.2
Die Originale sind Herrn Robert Friedrich nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder aus dem Vertragszweck sich etwas anderes ergibt. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

8.3
Die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum von Robert Friedrich. Dieser ist nicht verpflichtet, Daten und Dateien an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

8.4
Hat Herr Robert Friedrich dem Auftraggeber Daten und Dateien, insbesondere sogenannte »offene« Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Designers geändert werden, es sei denn, aus dem Vertragszweck ergibt sich etwas anderes.

8.5
Die Versendung sämtlicher in Ziffer 8.1 bis 8.4 genannten Gegenstände erfolgt für Rechnung des Auftraggebers und, sofern der Auftraggeber kein Verbraucher ist, auf Gefahr des Auftraggebers.

9. Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegexemplare und Eigenwerbung

9.1
Vor Ausführung einer Vervielfältigung sind Herrn Robert Friedrich Korrekturmuster vorzulegen.


9.2
Die Produktionsüberwachung durch Herrn Robert Friedrich erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist Herr Robert Friedrich berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben.

9.3
Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Herrn Robert Friedrich bis zu zehn einwandfreie Belegexemplare unentgeltlich, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde oder aus dem Vertragszweck sich etwas anderes ergibt. Herr Robert Friedrich ist berechtigt, diese Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien zu verwenden und im übrigen auf das Tätigwerden für den Auftraggeber hinzuweisen, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde.

9.4
Herr Robert Friedrich ist berechtigt, diese Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien unter namentlicher Nennung des Auftraggebers zu verwenden und im übrigen auf das Tätigwerden für den Auftraggeber hinzuweisen, sofern Herr Robert Friedrich nicht über ein etwaiges entgegenstehendes Geheimhaltungsinteresse des Auftraggebers schriftlich in Kenntnis gesetzt wurde. Etwaige Rechte Dritter muss Robert Friedrich für seine Werbezwecke selbst einholen.

10. Haftung

10.1
Herr Robert Friedrich haftet für entstandene Schäden z. B. an ihm überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, es sei denn für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; für solche Schäden haftet Herr Robert Friedrich auch bei Fahrlässigkeit. Im übrigen haftet er für leichte Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).

10.2
Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt Herr Robert Friedrich gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung, es sei denn, Herrn Robert Friedrich trifft gerade bei der Auswahl des Dritten ein Verschulden. Herr Robert Friedrich tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.

10.3
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an Herrn Robert Friedrich übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Herrn Robert Friedrich von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

10.4
Der Auftraggeber hat Entwürfe oder Reinzeichnungen auf etwaige Mängel (Richtigkeit von Bild, Text, Zahlen etc.) zu überprüfen und gegebenenfalls freizugeben. Für solchermaßen vom Auftraggeber freigegebene Entwürfe oder Reinzeichnungen entfällt jede Haftung durch Herrn Robert Friedrich für erkennbare Mängel. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber ein Verbraucher ist.

10.5
Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich beim Kommunikationsdesigner geltend zu machen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge.

10.6
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der Entwürfe und sonstigen Arbeiten selbstständig und gewissenhaft prüfen zu lassen, bevor er die Entwürfe und sonstigen Arbeiten im geschäftlichen Verkehr verwendet. Robert Friedrich haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für die rechtliche Zulässigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Arbeiten. Er wird den Auftraggeber auf rechtliche Bedenken hinweisen, soweit sie ihm bekannt sind. Für die vom Auftraggeber zu vervielfältigenden und freigegebenen Arbeiten entfällt jede weitergehende Haftung durch Herrn Robert Friedrich.

11. Vertragsauflösung

Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält der Kommunikationsdesigner die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB).

12. Schlussbestimmungen

12.1
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, sofern zulässig vereinbart, der Sitz von Herrn Robert Friedrich.


12.2
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Einmal am Tag steht alles und jedes auf der Erde kopf.

- Siegfried Wache
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